Empörung über die Österreichische Landwirtschaftspolitik

Es braucht jetzt eine komplette Neuausrichtung der Landwirtschafts-Millionen.

Es ist nicht mehr zeitgerecht, dass Millionen Steuergelder über Direktzahlungen weiterhin in eine Landwirtschaft investiert werden sollen, die nicht zwingend zum obersten Ziel hat gesunde Lebensmittel für die Bevölkerung zu produzieren, gleichzeitig die Kreislaufwirtschaft zu fördern, die Umwelt zu schonen und Sozialstandards von Betriebsleiterinnen bis hin zu Erntehelferinnen zu verbessern. Diese Direktzahlungen machen den überwiegenden Betrag des Budgets aus und die Betriebe müssen dafür nur die gesetzlichen Mindeststandards einhalten. Die vorgeschlagenen flächenbezogenen Interventionen zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL), bzw. die Eco Schemes, sind hingegen freiwillig. Und es ist skandalös, dass Ministerin Köstinger (federführend in Europa!) – in Österreich die explizite Förderung der Biolandwirtschaft praktisch abschaffen will.

Es ist ein Mangel, dass das Landwirtschaftsministerium nicht faktenbasiert darlegt, wie die Ziele der Farm to Fork Strategie, Biodiversitätsstrategie und Green Deal mit den derzeit vorgeschlagenen freiwilligen Interventionen erreicht werden sollen. Hier geht es um die Reduktion von Pestiziden (um 50%), Antibiotika und Nährstoffverlusten, bzw. Dünger (um 50%); aber auch die Förderung gesunder, pflanzlicher Ernährung, Kennzeichnung von Lebensmitteln und die Halbierung der Lebensmittelabfälle. Unverständlich ist hier auch, dass sich Umweltministerin Leonore Gewessler und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein nicht einmischen. Es braucht offensichtlich „Trilogverhandlungen“ zwischen diesen drei betroffenen Ministerien in Österreich, um die Landwirtschaftsmillionen zielgerichtet und verpflichtend einzusetzen – ungeachtet des Koalitionsvertrages.

Und es ist für mich als Biobäuerin empörend, dass im Vergleich zu den durchschnittlichen Verdiensten in Österreich die Einkommen der Landwirtschaft – trotz der bisherigen Förderungen – seit mehr als 15 Jahre im Durchschnitt nicht einmal halb so hoch sind. Besonders schlecht steht es dabei um kleine Betriebe im Berggebiet. Die Nettowertschöpfung in der Landwirtschaft hat seit dem Jahr 2000 um mehr als ein Viertel abgenommen (Landwirtschaftliche Gesamtrechnung, Statistik Austria, 2016). Die Europäische Kommission stellt zudem fest, dass die faktischen Ausgleichszahlungen für die Betriebe in benachteiligten Gebieten in keiner Weise die Direktzahlungen auf die Flächen ausgleichen. Eine Umverteilung von Fördermitteln auf die ersten 20-40 ha ist in Österreich noch hart umkämpft und nicht beschlossen, genauso wenig wie die Kappung und Degression für große Betriebe. Der Strukturwandel von Kleinbetrieben hin zur industriellen Landwirtschaft ist weiter im Gang, solange Direktzahlungen auf die Fläche oder Großvieheinheit gezahlt werden.

Landwirt*innen begeben sich weiter in den Nebenerwerb um überleben zu können – und oft geben sie den Betrieb auf. Laut einer Studie von KeyQuest wollen in den nächsten 10 Jahren bis zu 25% der österreichischen Betriebe aufhören (Agrarischer Ausblick Österreich 2025, LKÖ). Die Beschäftigten in der Landwirtschaft nehmen voraussichtlich von 2013 (120‘000) bis im Jahr 2025 (80‘000) um rund einen Drittel ab.


Außerdem: Österreich will sich laut der derzeitigen Diskussion um den nationalen österreichischen Strategieplan zur gemeinsamen Agrarpolitik auf dem derzeitigen Stand von 25% Biolandwirtschaft ausruhen, steht hinter den Vorschlägen der EU Kommission zurück und setzt keine messbaren Ziele. Mehr noch will Österreich die Sichtbarkeit und die expliziten Maßnahmen für die Biolandwirtschaft reduzieren. Österreich gibt mit dieser Selbsttäuschung die vermeintliche Leader-Rolle im Biolandbau auf und verpasst im schlimmsten Fall sogar den Anschluss an eine ökologische Landwirtschaft.

Und dies obwohl die Biolandwirtschaft die zentrale und transparente Strategie ist, um die europäischen und Österreichischen Ziele zu erreichen. Ihre Leistungen für die Gesellschaft wurden weder bis jetzt noch durch die vorgeschlagenen Interventionen abgegolten.

Die Bio-Landwirtschaft bietet jahrzehntelange Erfahrung mit ganzheitlichen Lösungsansätzen in den Bereichen Bodenfruchtbarkeit, geschlossene Nährstoff-Kreisläufe, Ausschluss von umweltschädlichen Hilfsstoffen, Schutz vor Erosion, Vielfalt und Vorkommen von Bodentieren und Agrar-Habitaten, biologische Funktion des Bodens, Förderung von Nutzorganismen, Vielfalt an Wildtieren und Kulturpflanzen, Naturbelassenheit bei Lebensmitteln. Sie kann als Vorbild für eine umweltfreundliche Form der Landwirtschaft dienen, zeigt sie doch erfolgreich, dass es anders möglich ist – auch wenn es bei der Biolandwirtschaft ebenfalls Verbesserungspotenzial gibt.

Um die Ziele der Europäischen Farm to Fork Strategie, der Biodiversitätsstrategie und des Green Deal zu erreichen, ist die weitere Ausdehnung der Biolandwirtschaft notwendig.

Die zusammengefassten Kritikpunkte an den derzeit geplanten österreichischen Interventionen sind deshalb fundamental:

  • Die vorgeschlagenen Interventionen und Millionen von Steuergeldern orientierensich nicht an quantitativen Zielen, sind freiwillig und tragen nicht nachweislich zu den Zielen der Farm 2 Fork Strategie, Biodiversitätsstrategie und dem Green Deal bei
  • Die Interventionen stehen hinter den Vorschlägen der EU Kommission zurück
  • Die Interventionen tragen nicht dazu bei, den Anteil der Biolandwirtschaft zuerhöhen, sondern werten die biologische Landwirtschaft im Gegenteil ab, bzw. gelten die Leistungen der Biolandwirtschaft je länger je weniger gebührend ab
  • Die Interventionen verbessern die Situation von kleinen und mittleren Betrieben nicht, sie bremsen den Strukturwandel nicht ein, im Gegenteil. Für die fachspezifischen Interventionen sind nur noch Erzeugerorganisationen (und deren Mitglieder) als Förderungswerber*innen zugelassen. Damit werden die Betriebe gezwungen ihre Urprodukte abzugeben und werden von den Erzeugerorganisationen abhängig gemacht. Die Preise sinken, so werden sie kontrollierbar und gleich geschaltet. Die gleiche Strukturbereinigung wie bei der Milch wird gerade im Obst und Gemüsebereich vorgeschlagen.

So ist in den nächsten 10 Jahren in der Österreichischen Landwirtschaft kein Systemwechsel zu erwarten.


Damit die neue GAP ökologischer und gerechter ist, braucht es jetzt einen Systemwechsel hin zu einer nachhaltigeren und menschenwürdigeren Landwirtschaft. Systemwechsel bedeutet, dass die Mittel zielgerichteter und fairer als bisher vergeben werden sollen. Insbesondere heisst es, dass…

  1. jede Förderung an ökologische, soziale und arbeitsrechtliche Standards geknüpft wird, und nur noch Massnahmen gefördert werden, die Umweltschädigungen und soziale Missstände vermeiden. Die Einhaltung der Gesetze ist zu wenig. Sämtliche Steuergelder sollen so eingesetzt werden, dass die Landwirtinnen nachhaltig Lebensmittel produzieren können. Die rein ungebundenen Direktzahlungen auf die Flächen oder Grossvieheinheit, die sich nur an die Gesetze hält, würde damit wegfallen, bzw. auch die Eco-schemes müssen gestärkt und verpflichtend für alle Gelder werden. Die gesamten Gelder inder zweiten Säule sollen für den Umstieg auf Biolandwirtschaft oder die Biolandwirtschaft eingesetzt werden. Wenn sich Betriebe nicht an ökologische und soziale Grundbedingungen halten, sollen sie Beratung in Anspruch nehmen müssen und Fördergelder zurückzahlen.
    Mehr: www.gutefruecht.at/2020/10/21/der-tod-der-nachhaltigen-landwirtschaft
  2. die Wirkung von Förderungen gemessen wird. Es müssen messbare Ziele und Indikatoren gesetzt und überprüft werden, wie die Gewässerqualität/Wasserqualität oder der Farmland Bird Index oder die effektive Reduktion von chemisch-synthetischen Pestiziden und Düngemitteln. Die messbaren Ziele müssen auch auf Österreichischer Ebene gesetzt werden. Die freiwillige ergebnisorientierte Bewirtschaftung auf Betriebsebene ist nicht ausreichend.
    Mehr: www.gutefruecht.at/2021/03/21/globaler-klimastreik-bio-schuetzt-klima
  3. die Förderungen neben vollkostendeckenden Preisen ein existenzsicherndes Mindesteinkommen aus der Landwirtschaftlichen Arbeit für die Bäuerlichen Familien und die Erntehelferinnen stützen müssen. Eine Einkommensstütze bezogen auf die Arbeitskräfte, bzw. Arbeitsplätze soll geprüft werden und sich nicht weiter auf die Hektar gerechnet und ausgerichtet werden.
    Mehr: www.gutefruecht.at/2020/11/17/gesucht-utopie-fuer-die-landwirtschaft

Die Europäische Kommission misst am Anteil der Österreichischen Landwirtschaftsbetriebe an der Wertschöpfung in der Nahrungsmittelproduktionskette die Wichtigkeit der Landwirtschaftlichen Produktion in der Kette. Dieser Anteil beträgt nur 20% (Europäischer Durchschnitt liegt bei 27%). Die Bruttowertschöpfung ist außerdem bei den österreichischen landwirtschaftlichen Produzentinnen in den letzten 10 Jahren nur um 13% gewachsen im Vergleich zu 34% in der Nahrungsmittelproduktionskette insgesamt. Die Markttransparenz in Österreich ist unzureichend und obwohl die Lebensmittelpreise in Österreich 24% über dem europäischen Durchschnitt liegen, liegen die Produzent*innenpreise vergleichsweise weit hinten.


Für die Zukunft schlägt die EU Kommission vor:
ec.europa.eu/info/food-farming-fisheries/key-policies/common-agricultural-policy

In Zukunft muss die GAP jedoch kleine und mittlere Betriebe stärker fördern und Anreize schaffen, damit junge Menschen den Beruf des Landwirts bzw. der Landwirtin ergreifen.

Aus diesem Grund schlägt die Kommission Folgendes vor:

  • mehr Unterstützung pro Hektar für kleine und mittlere Betriebe;
  • Senkung des Anteils an Direktzahlungen ab 60 000 Euro pro Betrieb und Begrenzung von Zahlungenauf 100 000 Euro pro Betrieb, um eine gerechtere Verteilung der Zahlungen zu gewährleisten;
  • Bereitstellung von mindestens 2% der Mittel für Direktzahlungen in jedem Mitgliedstaat zur Unterstützung für Junglandwirte, ergänzt durch finanzielle Unterstützung im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums und durch Maßnahmen, mit denen der Zugang zu Land und Flächenübertragungen erleichtert wird;
  • EU-Länder müssen gewährleisten, dass nur aktive Landwirte Unterstützung erhalten.

Die Landwirtinnen und Landwirte leisten einen entscheidenden Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels, zum Schutz der Umwelt sowie zum Erhalt der Landschaften und der biologischen Vielfalt. Die Europäische Kommission will den Landwirtinnen und Landwirten diese Aufgabe erleichtern, indem sie sicherstellt, dass die GAP:

  • einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowie zu nachhaltiger Energie leistet;
  • die nachhaltige Entwicklung und die effiziente Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft fördert;
  • einen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt, zur Verbesserung von Ökosystemleistungen und zum Erhalt von Lebensräumen und Landschaften leistet.

In ihren Vorschlägen legt die Kommission eine neue grüne Architektur für die GAP fest. Die verpflichtenden Anforderungen sind strenger und die Finanzmittel für die biologische Landwirtschaft werden aufgestockt. Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehören:

  • Anforderungen zum Schutz kohlenstoffreicher Feuchtgebiete und Fruchtwechsel zum Erhalt der Böden;
  • ein verpflichtendes Nährstoffbewirtschaftungsinstrument zur Unterstützung der Landwirtinnen und Landwirte bei der Verbesserung der Wasserqualität sowie zur Verringerung der Ammoniak- und Stickoxidkonzentrationen in ihren Betrieben;
  • eine neue Finanzierungsquelle aus den Mitteln für Direktzahlungen der GAP für „Öko-Regelungen“, die den Landwirtinnen und Landwirten Anreize und Unterstützung geben, um Landbewirtschaftungsmethoden, die dem Klima, der biologischen Vielfalt und der Umwelt förderlich sind, einzusetzen.

Durch solche Maßnahmen der GAP wird die Landwirtschaft ins Zentrum des europäischen Grünen Deals und der ehrgeizigen Biodiversitätsstrategie sowie der Strategie Vom Hof auf den Tisch der EU gerückt.


Folgende Video-Botschaft ist In Zusammenhang mit der Initiative der GAP-Arbeitsgruppe der ÖBV entstanden, aufgenommen während eines Arbeitstages im Obstbetrieb Gute Frücht, hier auf rund 1000 Meter Seehöhe in Tirol. Die biologisch wirtschaftenden Bäuer*innen sind bisher in der öffentlichen Diskussion nicht gebührend zu Wort gekommen.

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